Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbundene Reiseleistungen

Yoga-Retreat am Sylvensteinsee – Gruppe bei Yogaübungen am See

YogaDate Retreats

Scheuchenstuelgasse 16 A2, 6020 Innsbruck  |  ATU78857916  |  Tel.: +43 676 4102271

www.yogadate.online

1. Geltungsbereich

1.1.  YogaDate Retreats ist in zweierlei Funktion tätig:

  • Als Veranstalterin und Leistungserbringerin für den Yoga-Retreat-Anteil (Retreat-Programm, Yogaeinheiten sowie je nach Angebot ergänzende Workshops und Aktivitäten), den sie in eigener Verantwortung organisiert und durchführt.
  • Als Vermittlerin für die Unterkunft, die sie im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beherbergungsbetriebs vermittelt. Der Reisende schließt hierfür einen eigenen Vertrag direkt mit dem Beherbergungsbetrieb.

Retreat-Anteil und Unterkunft bilden gemeinsam eine verbundene Reiseleistung iSd § 2 Abs 5 PRG. Die Leistungen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht und unterliegen jeweils eigenen Vertragsbedingungen.

1.2.  Verbundene Reiseleistung – kein Pauschalreisevertrag: Bei den Angeboten von YogaDate Retreats handelt es sich um verbundene Reiseleistungen iSd § 2 Abs 5 PRG, nicht um Pauschalreisen iSd § 2 Abs 2 PRG. Der Reisende schließt dabei zwei getrennte Verträge ab: einen Vertrag mit YogaDate Retreats für den Retreat-Anteil und einen eigenständigen Vertrag mit dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb für die Unterkunft. Die Rechte, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten (z. B. Gewährleistung gegenüber einem einzigen Veranstalter), stehen dem Reisenden bei verbundenen Reiseleistungen nicht zu. Jeder Leistungserbringer haftet nur für die vertragsgemäße Erbringung seiner eigenen Leistung. Dem Reisenden kommt jedoch der Insolvenzschutz gemäß Pauschalreiseverordnung zugute.

Sofern einzelne Retreats ausnahmsweise als Pauschalreise iSd § 2 Abs 2 PRG angeboten werden, wird der Reisende vor Vertragsabschluss gesondert darauf hingewiesen. Für solche Buchungen gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen, die dem Reisenden vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

Im nachfolgenden meint Anbieter das Unternehmen YogaDate Retreats, Inhaberin Michaela Krauss, Scheuchenstuelgasse 16 A2, 6020 Innsbruck, ATU78857916.

1.3.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Anbieter und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags.

1.4.  Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Punkt 1.2.). Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter sowie anderen vermittelten Leistungsträgern (insbesondere Beherbergungsbetrieben) gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Reisenden – bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte und der Inhalt der Geschäftsbedingungen nicht rechtswidrig ist oder gegen bestehendes Recht verstößt.

Die Stornokonditionen der jeweiligen Beherbergungsbetriebe sind auf www.yogadate.online abrufbar und werden dem Reisenden im Buchungsprozess gesondert zur Kenntnis gebracht. Der Reisende bestätigt deren Kenntnisnahme im Rahmen des Buchungsvorgangs.

2. Aufgaben des Anbieters

2.1.  Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt der Anbieter für den Reisenden Reisevorschläge. Diese sind unverbindlich; es handelt sich deshalb noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Können aufgrund der Angaben des Reisenden keine Reisevorschläge erstellt werden, so weist der Anbieter den Reisenden darauf hin.

Die Reisevorschläge basieren auf den Angaben des Reisenden, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden – mangels Aufklärung durch den Reisenden – Grundlage der Reisevorschläge sein können.

2.2.  Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der vom Anbieter unterbreiteten Reisevorschläge, erstellt der Anbieter auf Basis des Reisevorschlages ein Reiseanbot. Ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Leistungsträger und dem Reisenden kommt zustande, wenn das Reiseanbot durch den Reisenden angenommen wird (= Vertragserklärung des Reisenden).

2.3.  Der Anbieter berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mitgeteilten Angaben nach bestem Wissen.

2.4.  Der Anbieter informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist, insbesondere über:

  • das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gemäß § 4 Abs 1 PRG;
  • die allgemeine Eignung der Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität, sofern für die betreffende Leistung einschlägig;
  • allgemeine Pass- und Visumserfordernisse, sofern einschlägig (bei reinen Österreich-Inlandsreisen in der Regel nicht relevant).

2.5.  Der Anbieter informiert den Reisenden, bevor dieser durch eine Vertragserklärung gebunden ist, gemäß § 15 Abs 1 PRG bei verbundenen Reiseleistungen, dass der Reisende keine Rechte in Anspruch nehmen kann, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, und dass jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung haftet sowie, dass dem Reisenden der Insolvenzschutz nach der Pauschalreiseverordnung zugutekommt.

2.6.  Besondere Wünsche des Reisenden (z. B. Zimmerwahl, Verpflegungsart) sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange sie nicht vom jeweiligen Leistungsträger ausdrücklich bestätigt wurden.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden

3.1.  Der Reisende hat dem Anbieter alle für die Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen und sachbezogenen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere Informationen, die für die Erstellung von Reisevorschlägen und die Durchführung der Reise von Relevanz sein können.

3.2.  Die Retreats von YogaDate Retreats setzen eine grundlegende körperliche Fitness voraus. Die Retreats sind nicht für Schwangere geeignet. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen werden gebeten, vor der Buchung ärztlichen Rat einzuholen und den Anbieter vorab zu informieren. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Hinweise entstehen.

3.3.  Der Reisende, der für sich oder Dritte durch den Anbieter eine Buchung vornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog iSd § 7 Abs 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Anbieter.

3.4.  Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche durch die Vermittlung des Anbieters übermittelten Vertragsdokumente (z. B. Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit und allfällige Abweichungen zu prüfen und Unrichtigkeiten dem jeweiligen Leistungsträger unverzüglich mitzuteilen.

3.5.  Der Reisende hat gemäß § 11 Abs 2 PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit unverzüglich und vollständig zu melden. Tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Anbieters (Montag bis Freitag, 9:00 – 16:00 Uhr) auf, hat der Reisende diese dem Anbieter unter +43 676 4102271 oder per E-Mail zu melden. Außerhalb der Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten direkt dem jeweiligen Leistungsträger vor Ort zu melden.

3.6.  Der Reisende ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen.

4. Versicherung

4.1.  Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen, die ausreichende Deckung ab dem Datum der Buchung bis zum Ende der Reise gewährleistet. Der Anbieter empfiehlt die Reiseversicherungen der Hansa Merkur Reiseversicherung AG. Nähere Informationen sind auf Anfrage beim Anbieter erhältlich.

5. Haftung

5.1.  Der Anbieter haftet im Rahmen des § 17 PRG für Buchungsfehler (z. B. Schreibfehler), sofern diese nicht auf eine irrtümliche oder fehlerhafte Angabe des Reisenden oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.

5.2.  Der Anbieter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.

5.3.  Für den Retreat-Anteil (Yogaeinheiten, Programm und ggf. Workshops) haftet YogaDate Retreats als Veranstalterin und Leistungserbringerin. Für die Unterkunft haftet der jeweilige Beherbergungsbetrieb als eigenständiger Leistungsträger. Der Anbieter haftet nicht für Mängel in der Erbringung der vermittelten Unterkunftsleistung sowie nicht für vom Reisenden nach Reiseantritt selbst gebuchte Zusatzleistungen.

5.4.  Kommt der Anbieter bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen seinen Informationspflichten oder Pflichten zur Insolvenzabsicherung im Sinne des § 15 Abs 2 PRG nicht nach, haftet er nach den ansonsten nur für Pauschalreisen geltenden Bestimmungen der §§ 7 und 10 sowie des 4. Abschnitts des PRG.

6. Durchführung des Retreats

6.1.  Mindestteilnehmerzahl: Die Durchführung eines Retreats setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen voraus. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, ist YogaDate Retreats berechtigt, das Retreat abzusagen. Die Absage erfolgt spätestens 28 Tage (4 Wochen) vor Reisebeginn. Im Falle einer Absage aus diesem Grund wird der gesamte Retreat-Anteil vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für bereits entstandene Reise- oder Unterkunftskosten, bestehen nicht.

6.2.  Retreatleitung: Die Retreats werden von Inhaberin Michaela Krauss oder qualifizierten Yogalehrerinnen des YogaDate Retreat Teams geleitet. Die namentlich angekündigte Retreatleitung wird nach Möglichkeit beibehalten. Im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Verhinderungsgründen ist YogaDate Retreats berechtigt, die Retreatleitung durch eine gleichwertig qualifizierte Yogalehrerin aus dem Team zu ersetzen. Ein solcher Wechsel begründet keinen Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag.

6.3.  Programm und Workshops: Das Retreat-Programm umfasst Yogaeinheiten sowie je nach Angebot ergänzende Workshops und Aktivitäten (z. B. Räuchern, Kräuterwanderungen). Einzelne Programmpunkte können witterungsbedingt oder aus anderen sachlichen Gründen kurzfristig geändert werden. In diesem Fall stellt YogaDate Retreats eine alternative Aktivität vergleichbarer Thematik und Dauer zur Verfügung. Witterungsbedingte Programmänderungen (z. B. Ersatz einer Kräuterwanderung durch einen Kräuterworkshop in Innenräumen) stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung.

7. Zahlungsbedingungen, Umbuchung und Stornierung

7.1. Zahlungsbedingungen

Der Retreat-Anteil (Leistungen des Anbieters) ist mit Buchungsbestätigung in voller Höhe fällig und gilt als Anzahlung. Der Anbieter erhebt kein gesondertes Beratungs- oder Buchungsentgelt.

Die Zahlungsmodalitäten für den Hotelanteil richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs und sind im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen.

7.2. Umbuchung (Retreat-Anteil)

Eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Retreat von YogaDate Retreats ist bis 90 Tage vor Reisebeginn möglich, sofern ein geeignetes Alternativangebot verfügbar ist. Die Umbuchung ist auf Angebote innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Reisebeginn begrenzt.

Bei Umbuchung auf ein teureres Retreat ist der Differenzbetrag vom Reisenden zu entrichten. Bei Umbuchung auf ein günstigeres Retreat wird der Differenzbetrag als Gutschrift für zukünftige Buchungen bei YogaDate Retreats angerechnet.

Diese Umbuchungsregelung gilt ausschließlich für den vom Anbieter organisierten Retreat-Anteil. Die Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs richten sich nach dessen eigenen Vertragsbedingungen.

7.3. Stornierung (Retreat-Anteil)

Mit Buchungsbestätigung fällt eine nicht rückerstattbare Bearbeitungsgebühr von € 50,– an. Diese wird bei Stornierung jedenfalls einbehalten. Darüber hinaus gelten folgende Stornogebühren, berechnet auf den Retreat-Preis:

Zeitraum vor Reisebeginn

Stornogebühr (Retreat-Anteil)

Bis 90 Tage vor Reisebeginn

€ 50,– (Bearbeitungsgebühr)

89 bis 60 Tage vor Reisebeginn

30 % des Retreat-Preises

59 bis 30 Tage vor Reisebeginn

50 % des Retreat-Preises

29 bis 14 Tage vor Reisebeginn

75 % des Retreat-Preises

Unter 14 Tage vor Reisebeginn / Nichterscheinen

100 % des Retreat-Preises

Nichtantritt ohne Stornomeldung

100 % des Retreat-Preises

Als Reisebeginn gilt der erste Tag des gebuchten Retreats. Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an info@yogadate.online zu richten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Anbieter.

Ersatzperson: Findet der Reisende selbstständig eine Ersatzperson, die den Platz verbindlich übernimmt, entfällt der Stornobetrag für den Retreat-Anteil. Die Ersatzperson wird idealerweise direkt bei der Stornierungsmeldung bekannt gegeben. Erfolgt die Bekanntgabe zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Übertragung nur möglich, sofern zum Zeitpunkt der Anfrage noch Verfügbarkeit sowohl beim Retreat als auch beim Beherbergungsbetrieb gegeben ist. Die Übertragung der Hotelbuchung bedarf zudem der Zustimmung des jeweiligen Beherbergungsbetriebs und liegt außerhalb des Einflussbereichs von YogaDate Retreats. Kann die Übertragung aus einem dieser Gründe nicht erfolgen, gelten die regulären Stornogebühren. Für die administrative Abwicklung wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,– in Rechnung gestellt.

Warteliste: Ist ein Retreat zum Zeitpunkt der Stornierung ausgebucht, prüft der Anbieter auf Wunsch, ob Interessenten auf der Warteliste den stornierten Platz übernehmen können. Das Bearbeitungsentgelt von € 25,– fällt nur im Erfolgsfall an.

Die Stornokonditionen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs richten sich nach dessen eigenen Vertragsbedingungen und sind unabhängig von den hier genannten Bedingungen des Anbieters.

8. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr

8.1.  Als Zustell-/Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Anbieter zuletzt bekanntgegebene Adresse (z. B. E-Mail-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben.

8.2.  Der Anbieter ist berechtigt, dem Reisenden Erklärungen auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) zu übermitteln, sofern der Reisende eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren österreichischen Datenschutzvorschriften. Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist auf www.yogadate.online abrufbar.

10. Sonstiges

10.1.  Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Innsbruck.

10.2.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026